Rechtsquellen Klasse A1
- Beinhaltet AM
- direkter Erwerb
- ab 16 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- benötigt wird für die Antragstellung: Erste Hilfe , Foto, Sehtest, Ausweis
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
Informationen
Die Ausbildung dauert im normalen fall ca. 3 Monate, bei planung in einen Intensivkursus ca. 4 woche.
F r e m d g e b ü h r e n
Bei allen Fürerscheinklassen wird von den Behörden eine Gebühr erhoben ( Führerscheinstelle, für die Antragsstellung, TÜH, für die Vorstellung zur Prüfung) . Die Gebühr ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich hoch. Information über die aktuellen Gebühren erfahren Sie in der Fahrschule.